Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Leistungen
§ 1 Geltungsbereich
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und uns, dem Deutschen Roten Kreuz Schwesternschaft Hamburg Bildungszentrum Schlump gGmbH, Beim Schlump 86, 20144 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführung geschlossenen Verträge.
- Sie gelten gleichermaßen für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Veranstaltung auf der Internetseite www.bildungszentrum.drk.de oder im gedruckten Programmheft stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum).
- Durch Anklicken des Buttons „Anmelden“ im letzten Schritt des Buchungsprozesses geben Sie ein verbindliches Angebot ab.
- Unmittelbar nach der Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, die jedoch keine Annahme des Vertragsangebots darstellt. Ein Vertrag zwischen uns (DRK Schwesternschaft Hamburg Bildungszentrum Schlump gGmbH ) und Ihnen kommt zustande, sobald Ihre Anmeldung durch eine gesonderte Buchungsbestätigung angenommen wurde.
§3 Vertragslaufzeit
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Seminar- oder Lehrgangsbestätigung und endet am letzten Tag Veranstaltungstag.
§4 Änderungsvorbehalt
(1) Wir sind dazu berechtigt, Änderungen des Vertragsinhalts vorzunehmen, sofern diese Änderungen das Ziel der Veranstaltung nicht grundlegend verändern und Sie nicht wesentlich beeinträchtigen.
(2) Zumutbar ist der Änderungsvorbehalt, wenn unser Interesse an der Änderung das Interesse von Ihnen daran überwiegt, gerade die versprochene Leistung zu erhalten.
§5 Zahlungsbedingungen und Preisanpassung
- Sie haben die Veranstaltungskosten unabhängig von Leistungen Dritter (zB. Agentur für Arbeit, Landratsamt, Arbeitgeber) spätestens bis zu den in der Rechnung genannten Terminen zu zahlen. Zur Zahlung des vollen Veranstaltungspreises sind Sie auch verpflichtet, wenn Sie nicht oder nur teilweise am Unterricht teilnehmen, aber Ihre Kündigung in Schrift- oder Textform bei uns noch nicht eingegangen ist.
- Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist.
- Wir sind dazu berechtigt, nach billigem Ermessen die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Kosten für den Lehrgang und/oder Bestandteile des Lehrgangs der Entwicklung der Kosten, die für die Preisbildung maßgeblich sind, anzupassen.
Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn z.B.
(a) sich die Kosten für die Beschaffung von Energie,
(b) für die Beheizung der Räume des Schulzentrums,
(c) die Personalkosten oder die Kosten für die Raumnutzung
erhöhen oder senken.
- Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt.
- Bei Kostensenkungen sind unsererseits die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden.
- Im Falle einer erheblichen Kostenerhöhung von mehr als 10% besteht ein Sonderkündigungsrecht. Im Falle einer Sonderkündigung bleibt unser Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bestehen.
§ 6 Rücktritt
- Sie haben das Recht, von der Anmeldung durch Erklärung in Textform unter folgenden Konditionen zurückzutreten:
(a) Treten Sie 8 Wochen vor Kursbeginn von der Anmeldung zurück, werden bereits überwiesene Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 € erstattet.
(b) Erfolgt der Rücktritt bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn, werden 50% der Lehrgangsgebühren berechnet.
(c) Erreicht uns Ihr Rücktritt erst binnen 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn, ist die gesamte Lehrgangsgebühr fällig.
- Sollte Ihr Platz wiederbelegt werden können, werden bereits überwiesene Zahlungen, abzüglich der Bearbeitungsgebühr von 50€ erstattet.
- Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns maßgebend.
§ 7 Absage
- Wir sind dazu berechtigt, den Lehrgang abzusagen, wenn die erforderliche Teilnehmerzahl von 12 Teilnehmer(innen) nicht erreicht wird.
(a) Wir haben dabei das Recht die Veranstaltung in Textform abzusagen und nach eigenem Ermessen auf einen anderen Termin zu verschieben.
(b) Wird ein Ersatztermin festgelegt und Ihnen ist es nicht möglich an dem Ersatztermin teilzunehmen, können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe des Ersatztermins den Vertrag kündigen. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Veranstaltungsgebühren zurückerstattet.
- Wir behalten uns zudem vor, die Veranstaltung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzusagen. Wichtige Gründe sind:
(a) Im Falle des Ausfalls der/des Dozenten(in), ohne Möglichkeit einen geeigneten Ersatz zu finden
(b) bei organisatorischen Hindernissen,
(c) wenn die Wetterbedingungen nach unserem Ermessen nicht für die Durchführung der Veranstaltung geeignet sind oder
(d) bei höherer Gewalt.
Wir sind berechtigt, diese so kurzfristig wie möglich nachzuholen. Eine Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgt in diesem Fall nicht.
§ 8 Höhere Gewalt
- Führt ein Ereignis höherer Gewalt dazu, dass eine der Vertragsparteien ihre Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, wird sie der anderen Vertragspartei unverzüglich in Textform über die Art des Ereignisses und die voraussichtlichen Auswirkungen auf ihre vertraglichen Pflichten benachrichtigen.
- Höhere Gewalt kann in insbesondere folgende Ereignisse umfassen: Brand, Hochwasser, Unwetter, unerwarteter schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Tod, Schwangerschaft des Teilnehmers oder Epidemien.
- Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei ist für die Dauer des Ereignisses von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit, vorausgesetzt, sie ist ihrer Informationspflicht nachgekommen. Nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt wird die durch das Ereignis betroffene Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen wieder erfüllen.
§ 9 Kündigung
- Eine ordentliche Kündigung (während des Kurses) ist ausgeschlossen.
- Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund unsererseits ist insbesondere gegeben, wenn Sie die Veranstaltung nachhaltig stören oder sich nicht angemessen verhalten, auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt oder eine Urheberrechtsverletzung begehen. Ein Anspruch Ihrerseits auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.
- Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels.
- Bei berufsbegleitenden Lehrgängen bzw. Teilzeitlehrgängen ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Bei Vollzeitlehrgängen ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.
- Die Lehrgangsgebühr ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass der Veranstalter durch die Kündigung kein oder wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat die Veranstalterin nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.
- Die gesetzlichen Bestimmungen zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus berechtigtem Grund sind davon ausgenommen.
§10 Urheberrecht
- Die im Rahmen der Veranstaltung verwendeten Lernmittel und Unterlagen/Materialien sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt.
- Die Veranstaltungsunterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfenohne unser Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.
§ 11 Datenschutz
- Ihre im Rahmen der Anmeldung zu einer Veranstaltung und Durchführung der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen (insbesondere Datenschutz-Grundverordnung) verarbeitet.
- Detaillierte Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten bei Anmeldung und Teilnahme an unseren Veranstaltungen finden Sie hier https://bildungszentrum.drk.de/kontakt/datenschutz.
§12 Haftungsbeschränkungen
- Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus übernehmen wir die Haftung für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Eine Haftung für Wertgegenstände wird nicht übernommen.
§13 Anwendbares Recht zuständiges Gericht und Salvatorische Klausel
- Der Veranstaltungsvertrag zwischen uns und dem/der Teilnehmer/in unterliegt, sofern keinen zwingenden internationalprivatrechtlichen Vorschriften entgegenstehen, dem Recht der Bunderepublik Deutschland. Das UN-Kaufrechtsübereinkommen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Falls der/die Teilnehmer/in Verbraucher ist, und seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hat, behält er/sie Schutz gemäß den relevanten Bestimmungen des Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Hamburg HRB 149059.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.